Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
(1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich;
entgegenstehende oder von unseren
Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir
nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung
zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in
Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen
abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller
vorbehaltlos ausführen.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller
zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem
Vertrag schriftlich niederzulegen.
(3) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber einem Unternehmer, einer juristischen
Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinn von § 310
I BGB.
(4) Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.
§ 2 Angebot – Angebotsunterlagen
(1) Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 4 Wochen annehmen.
(2) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns
Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt
insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als “vertraulich” bezeichnet sind; vor ihrer
Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
§ 3 Preise – Zahlungsbedingungen
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt,
gelten unsere Preise “ab Werk”, ausschließlich Verpackung; diese wird
gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in
gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(3) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(4) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes
ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne
Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
Kommt der Besteller in
Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 %
über dem jeweiligen
Basiszinssatz p. a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen
höheren Verzugsschaden
nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der
Besteller ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge
des Zahlungsverzugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden
entstanden ist.
(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen
voraus.
(2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße
Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt
vorbehalten.
(3) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten,
so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(4) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die
Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen
Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über,
in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der
zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2
Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen
Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden
Lieferverzugs der Besteller berechtigt ist geltend zu machen, dass sein
Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
(6) Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern
der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der
Liefervertrag nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen
Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung
auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(7) Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit
der von uns zu vertretende
Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
(8) Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede
vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten
Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch
nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
(9) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers bleiben vorbehalten.
§ 5 Gefahrenübergang
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung “ab Werk” vereinbart.
(2) Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der
Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind
Paletten. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der
Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.
(3) Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung
eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.
§ 6 Mängelgewährleistung
(1) Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen
nach § 377 HGB
geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß
nachgekommen ist. Die
Feststellung von Mängeln ist uns unverzüglich schriftlich zu melden.
Bei Druckaufträgen sind die angegebenen Formate Arbeitsformate und
werden durch Beschnitt
kleiner. Werden exakte Formate gewünscht, muss dies von uns ausdrücklich
bestätigt werden.
Werden vom Besteller keine konkreten Angaben über Farbe, Helligkeit oder
Kontrast gemacht, so bestimmen wir diese Eigenschaften nach billigem
Ermessen. Farbveränderungen bei Sonder- und Leuchtfarben oder
Pastelltönen sind technisch unvermeidbar und stellen keinen Mangel dar.
Auf Wunsch des Bestellers werden Testandrucke gegen besondere Berechnung
erstellt.
(2) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Besteller
nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder
zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der
Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der
Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-,
Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht
dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem
Erfüllungsort verbracht wurde.
(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder
Minderung zu verlangen.
(4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der
Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit
uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir
schuldhaft eine wesentliche
Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
(6) Soweit dem Besteller ein Anspruch auf Ersatz des Schadens
statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von Abs.
(3) auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens
begrenzt.
(7) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die
zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(8) Wir behandeln uns vom Besteller übergebene Gegenstände wie
Filme, Originale oder
Arbeitsunterlagen mit größter Sorgfalt. Handelt es sich hierbei um
Gegenstände von besonderem Wert – z.B. Kunstwerke – hat uns der
Besteller hieraus ausdrücklich hinzuweisen und sie auf unser Verlangen
gegen Beschädigung, Verlust und Diebstahl zu versichern. Bei Eintritt
der vorstehend beschriebenen Risiken haften wir – sofern uns oder
unseren Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur
Last fällt – nur bis zu der Höhe, wie eine von uns abgeschlossenen
Feuer-, Einbruchs- oder Leitungswasserschadenversicherung Zahlung
leistet.
(9) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
(10) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den
§§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab
Ablieferung der mangelhaften Sache.
§ 7 Gesamthaftung
(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6
vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend
gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für
Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen
sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf
Ersatz von Sachschäden gemäß § 823
BGB.
(2) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen
oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche
Schadensersatzhaftung unserer Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Eigentumsvorbehaltssicherung
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang
aller Zahlungen aus dem
Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers,
insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache
zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein
Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich
schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets
ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu
deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die
Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener
Verwertungskosten – anzurechnen.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu
behandeln; insbesondere ist er
verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und
Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern
Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller
diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der
Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage
gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist,
uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §
771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen
Ausfall.
(4) Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen
Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns je doch bereits jetzt
alle Forderungen in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages
(einschließlich MwSt) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine
Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die
Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur
Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung
ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt
hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht
einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus
den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und
insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall,
können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug
erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt
und den Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(5) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den
Besteller wird stets für uns
vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen
Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag,
einschließlich MWSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit
der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im
Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
(6) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an
der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache
(Fakturaendbetrag, einschließlich MWSt) zu den anderen vermischten
Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in
der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist,
so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum
überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder
Miteigentum für uns.
(7) Der Besteller tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung
unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache
mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
(8) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf
Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare
Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10%
übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 9 Gerichtsstand – Erfüllungsort
(1) Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch
berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz
Erfüllungsort.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.
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Hiermit bestätige ich, dass ich die obenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert habe:
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